Berufsunfähigkeitsschutz Wichtig für den Fall der Fälle Seit dem 1. Januar 2001 gibt es für alle, die nach dem 1.1.1961 geboren sind, keine gesetzliche Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit mehr. Abgesichert ist lediglich noch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit. Wer wegen Krankheit oder Unfall höchstens noch 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält maximal ca. 38% des letzten Bruttoeinkommens als sog. Erwerbsminderungsrente. Wer noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann, erhält maximal ca. 19% Rente. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit spielt die Ausbildung und Erfahrung bei der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit keine Rolle. Jede irgendwo in Deutschland mögliche Tätigkeit ist zumutbar. Ob eine Stelle für diese Tätigkeit verfügbar ist, ist unerheblich.
Schon heute scheidet jeder dritte Arbeiter und jeder vierte Angestellte wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen des Rentenalters aus dem Erwerbsleben aus.
Bei der Auswahl eines Berufsunfähigkeitsversicherers sind die Versicherungsbedingungen wichtigstes Auswahlkriterium. Hierin wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Versicherung im Fall des Falles tatsächlich die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zahlen muss.
Durch den Einsatz moderner Vergleichssoftware stellen wir sicher, dass Sie den zu Ihren Vorstellungen passenden Versicherungsschutz erhalten.
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